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Diskriminierungsverbot am Arbeitsplatz

Optimo legt größten Wert auf ein respektvolles und diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld!

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Diskriminierungsverbot am Arbeitsplatz

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!

In unserem Unternehmen legen wir großen Wert auf ein respektvolles und diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld! Daher möchten wir Sie über das Diskriminierungsverbot in Österreich informieren und sicherstellen, dass alle Mitarbeiter darüber Bescheid wissen und sich daran halten.

Was ist Diskriminierung?

Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person aufgrund der nachfolgenden Merkmale benachteiligt oder ungerecht behandelt wird:

  • Geschlecht
  • Ethnische Zugehörigkeit
  • Religion oder Weltanschauung
  • Behinderung
  • Alter
  • Sexuelle Orientierung
  • u.a.m.

Gesetzliche Grundlage

In Österreich ist Diskriminierung am Arbeitsplatz durch mehrere Gesetze verboten, darunter:

  • Gleichbehandlungsgesetz
  • Behindertengleichstellungsgesetz
  • Bundes-Gleichbehandlungsgesetz

Ihre Rechte und Pflichten

Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter haben Sie das Rech auf einen Arbeitsplatz, der frei von Diskriminierung und Belästigung ist. Gleichzeitig sind Sie verpflichtet, selbst keine diskriminierenden Handlungen vorzunehmen und respektvoll mit Ihren Kolleginnen und Kollegen umzugehen.

Maßnahmen bei Diskriminierung

Falls Sie Diskriminierung oder Belästigung am Arbeitsplatz erleben oder beobachten, gibt es mehrere Schritte, die Sie unternehmen können:

  • Interne Meldung: Wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihre Vorgesetzten oder die Personalabteilung.
  • Betriebsrat: Der Betriebsrat steht Ihnen ebenfalls als Anlaufstelle zur Verfügung.
  • Externe Anlaufstellen:
  1. Gleichbehandlungsanwaltschaft: www.gleichbehandlungsanwaltschaft.at
  2. Behindertenanwaltschaft: www.behindertenanwalt.gv.at
  3. Arbeiterkammer (AK): www.arbeiterkammer.at

 

 

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